Grundsätzlich bedarf das Halten von Kleintieren, von denen üblicherweise keine Störungen oder Schädigungen der Mietsache ausgehen, keiner Zustimmung des Vermieters.
Möchten Sie sich eine Wohnungskatze anschaffen, müssen Sie einen formlosen Antrag zur Katzenhaltung stellen.
Bei der Anschaffung eines Hundes bzw. Hundehaltung: Die Unterschrift aller Parteien im Haus ist notwendig. Im Stadtgebiet von Bamberg sind keine Kampfhunde erlaubt.
Insbesondere für die Haltung von Hunden und Katzen gehen Sie besser auf Nummer sicher und erkundigen Sie sich bei uns.
Telefon: +49 951 98001-85
STADTBAU GMBH BAMBERG
E.T.A.-Hoffmann-Platz 2
96047 Bamberg
Montag – Donnerstag 8:00 Uhr – 12:00 Uhr
Nachmittag jeweils nach Vereinbarung
Hier finden Sie die nächst gelegenen Parkmöglichkeiten im Umkreis unserer Geschäftsstelle.
Parkplatz am Schillerplatz, Schillerplatz - 2 Gehminuten
Parkhaus Zentrum-Süd, Schützenstraße - 5 Gehminuten
Parkplatz am Amt für Landwirtschaft und Forsten Bamberg, Schillerplatz - 5 Gehminuten
Tiefgarage City-Altstadt, Geyerswörthstrße - 7 Gehminuten
Viele Navigationssysteme finden den E.T.A.-Hoffmann-Platz nicht. Bitte geben Sie hier einfach alternativ den Schillerplatz an.
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