Grundsätzlich bedarf das Halten von Kleintieren, von denen üblicherweise keine Störungen oder Schädigungen der Mietsache ausgehen, keiner Zustimmung des Vermieters.
Möchten Sie sich eine Wohnungskatze anschaffen, müssen Sie einen formlosen Antrag zur Katzenhaltung stellen.
Bei der Anschaffung eines Hundes bzw. Hundehaltung: Die Unterschrift aller Parteien im Haus ist notwendig. Im Stadtgebiet von Bamberg sind keine Kampfhunde erlaubt.
Insbesondere für die Haltung von Hunden und Katzen gehen Sie besser auf Nummer sicher und erkundigen Sie sich bei uns.
Telefon: +49 951 98001-85