STADTBAU BAMBERG
Um sich für eine Wohnung der STADTBAU GMBH BAMBERG zu bewerben, nutzen Sie am besten unsere Online-Interessentenseite. Bitte übersenden Sie uns ebenfalls einen aktuellen Einkommensnachweis.
Die Abgabe des Übersichtsbogens verpflichtet weder den Bewerber noch die STADTBAU GMBH BAMBERG. Der Bewerber erkennt an, dass mündlich und fernmündlich abgegebene Erklärungen und getroffene Vereinbarungen nur nach schriftlicher Bestätigung rechtswirksam werden. Vertrauliche Behandlung der Vermögensangaben wird zugesichert.
Achtung! Sollte nach bereits erstellten Mietverträgen die Wohnung durch den Bewerber nicht bezogen werden, verpflichtet sich der Unterzeichner zu einer Zahlung von 25 €.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich ab sofort nicht mehr aktiv bei uns melden müssen. Sollte eine Wohnung, die Ihren Suchwünschen entspricht, zur Verfügung stehen, erhalten Sie unaufgefordert ein entsprechendes Wohnungsangebot per Mail von uns.
Da wir grundsätzlich Angebote per E-Mail zusenden, sichten Sie bitte regelmäßig Ihre E-Mails als auch Ihren Spam-/Junk-Mail -Ordner.
Bitte beachten Sie, dass die Vergabe von öffentlich gefördertem Wohnraum sowie EOF-gefördertem Wohnraum über die Wohnraumförderung der Stadt Bamberg erfolgt. Bei Interesse an einer derartigen Wohnung wenden Sie sich bitte zunächst an die Wohnraumförderung der Stadt Bamberg wohnraumfoerderung@stadt.bamberg.de.
Sollten sich Daten oder Suchwünsche ändern, senden Sie uns diese bitte unter Angabe Ihrer Registrierungsnummer an mietabteilung@stadtbau-bamberg.de
Um eine Wohnung der STADTBAU BAMBERG, die öffentlich gefördert ist, beziehen zu können, benötigen Sie einen Wohnungsberechtigungsschein, den Sie bei der Stadt Bamberg / Soziale Wohnraumförderung beantragen können.
In Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf wie im Stadtgebiet Bamberg entscheidet nicht die STADTBAU BAMBERG alleine, an welchen Interessenten mit Wohnberechtigungsschein eine geförderte Wohnung vermietet wird. Vielmehr wählt die Stadt Bamberg unter Berücksichtigung von Dringlichkeit und Bewohnerstruktur Wohnberechtigte aus, die von uns dann für eine konkrete Wohnung kontaktiert werden können.
Bitte melden Sie sich daher zuerst beim Sachbearbeiter Soziale Wohnraumförderung:
Augenblicklich sind nur wenige Wohnungen in unserem Bestand frei. Daher kann es sein, dass wir Ihnen nicht sofort eine Wohnung nach Ihren Wünschen anbieten können. Wenn Sie sich bei uns registriert haben, können wir nach einer Wohnung suchen, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.
There are currently only a few apartments available in our portfolio. It is therefore possible that we cannot immediately offer you an apartment that meets your requirements. Once you have registered with us, we can look for an apartment that is tailored to your needs.
Until then, we ask for your patience - as soon as we have a suitable apartment for you, we will contact you with a written offer.
لا يوجد حاليًا سوى عدد قليل من الشقق المتاحة في محفظتنا. لذلك من الممكن ألا نعرض عليك على الفور شقة تفي بمتطلباتك. بمجرد قيامك بالتسجيل معنا ، يمكننا البحث عن شقة مصممة خصيصًا لاحتياجاتك.
حتى ذلك الحين ، نطلب منك التحلي بالصبر - بمجرد أن نحصل على شقة مناسبة لك ، سنتصل بك لتقديم عرض مكتوب.
Es gibt viele Möglichkeiten, eine Wohnung barrierefrei zu gestalten. Die Bayerische Architektenkammer hat ein umfassendes Portal mit vielen Antworten und Beispielen bereitgestellt.
→ Zur Beratungsstelle Barrierefreiheit der Bayerischen Architektenkammer
Der Klimawandel ist längst auch bei uns angekommen und wir spüren die Auswirkungen. Gleichzeitig sorgt jedoch der Krieg Russlands gegen die Ukraine für große finanzielle Sorgen.
Wie Sie gezielt Energie sparen und somit Ihre finanzielle Belastung reduzieren können, erfahren Sie auf dem neuen Informationsportal von Stadt Bamberg, den Stadtwerken Bamberg und der STADTBAU BAMBERG.
→ Hier gelangen Sie zum Informationsportal ENERGIEZUKUNFT BAMBERG
Mobile Spielgeräte können dort aufgestellt werden, wo die Fläche allen Mieter:innen dafür ausdrücklich zur Verfügung steht, wenn diese jeweils nach deren Gebrauch wieder in den Mieterkeller oder in die eigene Wohnung zurückgeräumt werden.
Der langfristige Aufbau einer Schaukel, eines Planschbeckens, eines Trampolins oder anderer Spielgeräte auf Gemeinschaftsflächen muss die STADTBAU als Vermieterin jedoch untersagen. Denn es gilt der Grundsatz: Private Spielplätze müssen genau so sicher sein wie öffentliche (BGB § 823 (1) – Verkehrssicherungspflicht).
Das bedeutet, dass alles Zumutbare unternommen werden muss, um einen möglichst gefahrlosen Spielbetrieb zu gewährleisten. Und es muss zu jedem Zeitpunkt eine Aufsicht vor Ort sein, auch wenn die eigenen Kinder gerade nicht draußen spielen. Denn in der Regel werden private Spielgeräte auch von Nachbars- oder Besucherkindern genutzt. Wer einen privaten Spielplatz einrichtet und auch für andere Kinder zulässt, ist zu jeder Zeit für die Sicherheit verantwortlich und kann bei Sach- und Personenschäden nicht nur zivilrechtlich, sondern im schlimmsten Fall auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.
Seit der Gesetzesänderung im Telekommunikationsgesetz („TKG-Novelle“) gilt seit dem 1. Juli 2024: Ihr Vermieter darf die Kosten für das Kabelfernsehen nicht mehr über Ihre Betriebskosten abrechnen. Für Mieter:innen der STADTBAU heißt das aber auch: Das Kabel-TV läuft weiter und ist bis zum 31.12.2027 in STADTBAU-Wohnungen vorerst kostenlos.
Zeitgleich bauen wir die Glasfaseranschlüsse weiter aus. Die Glasfaser, die bisher schon bis in den Keller ging, wird jetzt bis in jede einzelne unserer Wohneinheiten weitergeführt. Um diese verbesserten Internetdienste bereitzustellen, fällt für die Wohneinheiten, deren Anschluss fertig gestellt ist, ab sofort ein Glasfaserbereitstellungsentgelt in Höhe von 5 € pro Monat an. Diese Gebühr wird zusammen mit der Miete abgebucht und ist in Ihrer nächsten Abrechnung bereits berücksichtigt. Geregelt wird dieses Entgelt in §2 Nr. 15 c BetrKV.
Insbesondere wenn Sie sich für eine öffentlich geförderte Wohnung bei uns bewerben, benötigen wir zur weiteren Bearbeitung Ihrer Wohnungsbewerbung bzw. Prüfung Ihrer Daten persönliche Unterlagen.
Diese haben wir auf einer Checkliste für Sie zusammengestellt:
→ Link zu „Checkliste zur Wohnungsbewerbung“
Damit kein Schimmel in der Mietwohnung entsteht, sollte man immer genügend lüften.
Vor allem in den Wintermonaten kann es durch die feuchtwarme Luft innen besonders zu vermehrter Schimmelbildung kommen.
Beachten Sie: Ein gekipptes Fenster kann die Schimmelbildung fördern!
→Informationen der STADTBAU GMBH BAMBERG zum richtigen Heizen und Lüften
→Informationen der Verbraucherzentrale zum Thema Schimmel in der Wohnung
Wir versuchen, Ihrer Anfrage so schnell wie möglich nachzukommen. Wie schnell wir Ihnen jedoch ein Angebot unterbreiten können, hängt u.a. von der Verfügbarkeit der angefragten Wohnungsgröße, der Ausstattung und der Lage ab.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich ab sofort nicht mehr aktiv bei uns melden müssen. Sollte eine Wohnung, die Ihren Suchwünschen entspricht, zur Verfügung stehen, erhalten Sie unaufgefordert ein entsprechendes Wohnungsangebot per Mail von uns.
Da wir grundsätzlich Angebote per E-Mail zusenden, sichten Sie bitte regelmäßig Ihre E-Mails als auch Ihren Spam-/Junk-Mail -Ordner.
Erteilen Sie der STADTBAU GMBH BAMBERG ein SEPA-Lastschriftmandat, ziehen wir die fällige Miete monatlich von Ihrem Konto ein. So müssen Sie bei Anpassungen der Miete, z. B. nach einer Betriebskostenabrechnung, nicht extra eine Änderung des zu zahlenden Betrages veranlassen.
→ SEPA-Lastschriftmandat herunterladen
Mülltrennung ist gar nicht so kompliziert.
Man unterscheidet fünf Kategorien und für jede Abfallsorte stehen eigene Sammelbehälter bereit:
Wir haben für Sie eine ausführliche Information zur Mülltrennung als PDF:
Auf unserer Internetseite erhalten Sie Informationen zu Stellplätzen in unseren Tiefgaragen.
Für einige Stellplätze existieren Wartelisten. Mit einem Formular können Sie sich für einen Stellplatz bewerben.
Beim Bau unserer Häuser und Wohnanlagen wurden nach Möglichkeit genügend Abstellplätze für Kraftfahrzeuge eingeplant. Mit der wachsenden Zahl an Fahrzeugen pro Wohneinheit kann es hier aber zu Platzmangel kommen, weshalb manche Mieter leider auf öffentliche Parkmöglichkeiten ausweichen müssen.
Wenn die Nachfrage nach Parkplätzen in unseren Wohnanlagen das Angebot übersteigt, erfolgt die Vergabe in der Reihenfolge der eingegangenen Anfragen. Bitte setzen Sie sich bei Bedarf frühzeitig mit uns in Verbindung, damit wir Sie entsprechend vormerken können.
Wenn nur Sie den Mietvertrag unterschrieben haben, informieren Sie uns lediglich darüber, dass Ihr Mitbewohner:in ausgezogen ist, damit wir die Daten löschen können.
Wenn jedoch beide den Mietvertrag unterschrieben haben, kann das Mietverhältnis nur von beiden Mietern gekündigt werden.
Wir bieten unseren Kunden gerne an, den Mietvertrag an die geänderte Lebenssituation in Form einer Teilkündigung anzupassen.
Voraussetzungen für eine Teilkündigung sind:
Laute Musik, bellende Hunde, schreiende Kinder – in Mehrfamilienhäusern ist es selten ruhig.
Und auch sonst entstehen im Zusammenleben in einem Mietshaus immer wieder Situationen, über die man sich als Mieter:in ärgert. Die Haustür steht immer wieder offen, ein Fahrrad blockiert den Flur, die Hausordnung wird von den Nachbarn vernachlässig.
Um das Miteinander im Haus zu regeln, gibt es die Hausordnung.
Wenn ein Nachbar innerhalb der Ruhezeiten zu laut ist, haben Sie die Möglichkeit, ein Lärmprotokoll zu führen.
Ansonsten gilt immer: Bitte sprechen Sie Ihre Nachbarn einfach einmal an, wenn Sie etwas stört. Ein Gespräch kann oft schon einige Probleme lösen.
Wenn diese Person länger als sechs Wochen am Stück in der Mietwohnung lebt, teilen Sie uns bitte mit, ob diese auch in Zukunft mit Ihnen wohnen möchte.
In diesem Fall gilt das nicht mehr als Besuch und ist der STADTBAU GMBH BAMBERG mitzuteilen.
Unsere Mietabteilung kümmert sich gerne um Ihr Anliegen und klärt mit Ihnen das weitere Vorgehen.
Telefon: +49 951 98001-85
E-Mail: mietabteilung@stadtbau-bamberg.de
Jeder Mieter:in hat bei uns ein eigenes Mietenkonto, dieses besteht bei der Aareal Bank AG. Sie finden die richtige Bankverbindung auf der ersten Seite Ihres Mietvertrags.
Falls Sie sich unsicher sind, können Sie sich gerne bei uns erkundigen. → Kontakt zu unserer Mietabteilung
Zunächst kontaktieren Sie den für Ihre Wohnung zuständigen Hausverwalter und vereinbaren mit ihm einen Termin. Seine Kontaktdaten stehen in Ihrem Mietvertrag. Zusätzlich finden Sie seine Telefonnummer auf einem Aushang im Hausflur.
Wenn Sie eine preisgebundene, öffentlich geförderte Wohnung mieten wollen, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein. Solche Wohnungen sind jedoch nur ein Teil des Angebotes der STADTBAU GMBH BAMBERG.
→ Wo erhalte ich den Wohnungsberechtigungsschein
→ Wohnungsbewerbung – hier können Sie sich für eine Wohnung bewerben
Als erstes gilt: Ein Stromausfall ist KEIN Notfall, melden Sie diesen daher auch NICHT unter den Notfallnummern für Feuerwehr, Rettung oder Polizei.
Am besten bewahren Sie bereits vor dem Ernstfall Taschenlampe an einem leicht zugänglichen Ort auf, damit Sie nachts für eine Notbeleuchtung sorgen können.
Verschaffen Sie sich einen Überblick über den Umfang des Stromausfalls: Ist der Strom nur bei Ihnen in der Wohnung oder im Haus ausgefallen?
Überprüfen Sie den Sicherungskasten und fragen Sie die Nachbarn. Ein Blick aus dem Fenster zeigt vielleicht, ob die Stromstörung großflächiger ist.
Schalten Sie alle Elektrogeräte aus, die eine Gefahr darstellen könnten, wenn der Strom wieder kommt, z. B. Herdplatten, Werkzeuge, Mixer, Bügeleisen. Auch empfindliche Geräte (Fernseher, PC) sollten abgeschaltet werden, da es beim Wiederherstellen der Stromversorgung zu Spannungsspitzen kommen kann, die diese Geräte unter Umständen beschädigen könnten.
Lassen Sie Kühlschrank und Gefriertruhe möglichst geschlossen. Bei den meisten Geräten ist auch ein mehrstündiger Stromausfall kein Problem, wenn sie geschlossen bleiben.
Wenn Sie einen großflächigeren Stromausfall feststellen, dann benutzen Sie ein batteriebetriebenes Radio (oder alternativ das Autoradio), um eventuell weitere Informationen über die Art und Dauer der Störung zu erhalten.
Wenn Sie ein Smartphone besitzen und dessen Akku noch voll ist, dann können Sie die Störungs-Website der Stadtwerke Bamberg aufrufen, die Sie gespeichert haben sollten. Falls Sie Hinweise geben können, um die Fehlerstelle zu orten oder sonstige zweckdienliche Informationen zur Störung besitzen, dann rufen Sie die Hotline der Stadtwerke an.
→Störungswebsite der Stadtwerke Bamberg
→Hotline der Stadtwerke Bamberg: +49-951-774900
Bitte überprüfen Sie, ob die Störung von Ihrem Fernsehgerät oder den Verbindungskabeln hervorgeht.
Empfehlenswert ist sicherlich auch, bei den Nachbarn nachzufragen, denn eine Störung vom Kabelfernsehen betrifft diese meist mit.
Auf der Internetseite www.stadtwerke-bamberg.de/internet/service finden Sie weitere Hilfe. Die Störung kann rund um die Uhr unter der Telefonnummer 0951 77-1180 (baMbit Service der Stadtwerke Bamberg) gemeldet werden.
Grundsätzlich bedarf das Halten von Kleintieren, von denen üblicherweise keine Störungen oder Schädigungen der Mietsache ausgehen, keiner Zustimmung des Vermieters.
Möchten Sie sich eine Wohnungskatze anschaffen, müssen Sie einen formlosen Antrag zur Katzenhaltung stellen.
Bei der Anschaffung eines Hundes bzw. Hundehaltung: Die Unterschrift aller Parteien im Haus ist notwendig. Im Stadtgebiet von Bamberg sind keine Kampfhunde erlaubt.
Insbesondere für die Haltung von Hunden und Katzen gehen Sie besser auf Nummer sicher und erkundigen Sie sich bei uns.
Telefon: +49 951 98001-85
Wie bei anderen Schäden in Ihrer Wohnung kontaktieren Sie bei Verstopfungen, die Sie nicht selbst beheben können, zunächst den Hausverwalter.
Dieser wird mit Ihnen einen Termin vereinbaren, um den Schaden zu begutachten und dann gegebenenfalls eine externe Firma beauftragen.
Beachten Sie bitte: Für Reparaturen, die im Rahmen der üblichen Abnutzung anfallen, ist die STADTBAU GMBH BAMBERG als Vermieterin zuständig. Schäden, z. B. aufgrund von Unachtsamkeit, hat dagegen der Mieter zu vertreten, und auf seine Kosten zu beseitigen.
Bei einem Schadensfall in Ihrer Wohnung kontaktieren Sie bitte den für Ihre Wohnanlage zuständigen Hausverwalter.
Zusätzlich finden Sie im Treppenhaus einen Aushang mit wichtigen Telefonnummern. Hier finden sie auch die Notfallnummern der Stadtwerke Bamberg.
Tipps zur Einbruchsicherung Ihres Zuhauses erhalten Sie auch unter www.k-einbruch.de, der Webseite der Einbruchschutzkampagne K-EINBRUCH.
Bei Plänen zu fest installierten Anbauten auf Terrasse oder Balkon wie Sonnenmarkisen, Balkonverkleidungen oder Parabolantennen benötigen Sie die Zustimmung der STADTBAU GMBH BAMBERG.
Auch die Totalverhüllung des Balkons mit Vorhängen benötigt die Zustimmung des Vermieters.
Daher setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit uns in Verbindung und schildern Sie uns Ihr Vorhaben schriftlich. Unsere MitarbeiterInnen werden dann prüfen, ob solche Einbauten für Ihre Wohnung möglich sind.
E-Mail: mietabteilung@stadtbau-bamberg.de
Per Post:
STADTBAU GMBH BAMBERG
E.T.A.-Hoffmann-Platz 2
96047 Bamberg
Nur Stoßlüften bringt optimale Ergebnisse beim Lüften.
Öffnen Sie dazu die Fenster für einige Minuten vollständig. Wenige Minuten reichen aus, um die Raumluft komplett zu tauschen und wieder frische Luft im Raum zu haben.
Mit einem Durchzug erreichen Sie eine noch bessere Wirkung. Achten Sie aber darauf, dass Türen und Fenster aufgrund des starken Luftzugs nicht zuschlagen.
Das Kippen der Fenster ist zu vermeiden! Diese Stellung hat kaum Wirkung zum Lüften. So wird nur wertvolle Heizenergie verschwendet.
Für die verschiedenen Räume in einer Wohnung gelten verschiedene Temperatur-Richtwerte:
Heizungsventile und Heizkörper sollten immer frei bleiben. Sitzmöbel oder andere Gegenstände können die Temperaturregelung stören und wertvolle Wärme nach draußen lenken.
Grillen ist grundsätzlich erlaubt, wenn Sie hierfür einen Elektrogrill verwenden. Das Grillen mit Gas- oder Holzkohlegrill ist nicht erlaubt.
Grillfeiern sind für die Beteiligten ein Riesenspaß, nicht aber für diejenigen, die nicht daran teilnehmen wollen. Daher ist das Grillen in unseren Grünanlagen nicht gestattet.
Ob Sie sich mit den anderen Bewohnern im Haus die Hausordnung teilen oder ein externer Reinigungsdienst tätig ist, steht in Ihrem Mietvertrag.
Die Hausordnung können Sie hier herunterladen:
Mit der Einführung des neuen Sperrmüllkonzeptes der Stadt Bamberg haben die Bürger zwei Mal jährlich die Möglichkeit, Sperrmüll sowie Elektro- und Elektronik-Altgeräte zu entsorgen.
Die Abfuhr ist bereits in den allgemeinen Müllgebühren enthalten und somit für Sie kostenfrei.
Bitte melden Sie sich mit genauen Angaben der zu entsorgenden Gegenstände beim Entsorgungs- und Baubetrieb der Stadt (BSB) an:
Bitte stellen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit Fahrrad und Kinderwagen nicht einfach irgendwo im Treppenhaus oder Hof ab. Das gleiche gilt für Schuhschränke vor der Wohnungstüre.
Die Fluchtwege müssen frei sein und sind im Ernstfall, zum Beispiel bei einem Brand, lebensrettend.
Nutzen Sie hierfür bitte die angemieteten Räumlichkeiten wie Keller- und/oder Dachbodenabteil.
Senden Sie uns Ihr Kündigungsschreiben per Post zu. Die Übermittlung der Kündigung per E-Mail ist wegen der hohen Missbrauchsgefahr nicht rechtsgültig. Auch eine mündliche Ankündigung ist nicht ausreichend.
Das Kündigungsschreiben muss die Unterschrift aller Vertragsparteien enthalten, die den Mietvertrag als Mieter unterschrieben haben.
Teilen Sie uns auch den gewünschten Kündigungstermin und Ihre neue Anschrift sowie alle Telefonnummern, unter denen wir Sie erreichen können, mit.
Soweit im Mietvertrag keine andere Regelung vereinbart wurde, gilt generell die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende. Geht die Kündigung innerhalb der ersten drei Werktage ein, zählt der Monat zur Kündigungsfrist. Eine längere Kündigungsfrist ist auf Mieterwunsch möglich.
Achtung: Auch im Todesfall eines Mieters sind Kündigungsfristen einzuhalten. Gibt es im Mietvertrag auch hier keine andere Regelung, gilt die gesetzliche Frist von drei Monaten.
Für jede Wohnung wird ein Rundfunkbeitrag in Höhe 18,36 € im Monat fällig.
Bitte melden Sie sich beim Einzug in die Wohnung beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio www.rundfunkbeitrag.de an.
Wohnen mehrere Personen zusammen, zahlt nur eine Person den Beitrag. Für Zweit- bzw. Nebenwohnungen muss keine Rundfunkgebühr entrichtet werden. Für die Befreiung steht auf der Internetseite ein entsprechendes Formular bereit. Dieses können Sie sich auch zuschicken lassen.
Neben dem Formular benötigen Sie eine Meldebescheinigung, aus der sich die Anmeldung der Hauptwohnung und der Nebenwohnungen sowie das jeweilige Einzugsdatum erschließt.
Ihre Kautionsabrechnung erhalten Sie innerhalb von sechs Monaten nach ordnungsgemäßer Rückgabe Ihrer Wohnung an uns.
Sollte sich aus Ihrer letzten Betriebs- und Heizkostenabrechnung eine Nachforderung ergeben haben, so behalten wir gemäß dem Urteil des BGH vom 18.01.2006 - VIII ZR 71/05 (LG Berlin) einen angemessenen Anteil Ihrer Kaution ein.
Die Verrechnung erfolgt dann im Rahmen der noch fälligen Betriebs- und Heizkostenabrechnung.
Bitte denken Sie deshalb immer daran uns Ihre aktuelle Adresse mitzuteilen.
Ein Teil der Ausgaben für Ihre Wohnung werden vom Finanzamt als haushaltsnahe Dienstleistungen bzw. Handwerkerleistungen anerkannt.
Geltend gemacht werden können zum Beispiel die Kosten für den Hausmeister, die Gartenpflege, die Hausreinigung oder den Winterdienst. Auch die Aufwendungen für Wartungsarbeiten am Aufzug, an Heiz- und Warmwassergeräten, Elektroanlagen, Feuerlöschern, Kosten für den Schornsteinfeger oder die Dachrinnenreinigung können Ihre Steuerschuld verringern.
Steuerliche Berücksichtigung finden 20 % der Arbeitskosten. Materialkosten sind jedoch ausgeschlossen.
Muss ein Mieter beispielsweise laut Betriebskostenabrechnung 100 € Hausmeisterkosten zahlen, wird seine Steuerschuld um 20 € reduziert. Waren in den 100 € Hausmeisterkosten 10 € Materialkosten enthalten, können nur 18 € (20 % von 90 €) geltend gemacht werden.
Alle absetzbaren Kosten aus der Betriebskostenabrechnung führen wir für Sie in der Abrechnung gemäß § 35a EStG gesondert auf. So können Sie die jährliche Abrechnung einfach als Beleg Ihrer Steuererklärung beilegen.
Nach den gesetzlichen Regelungen muss die Betriebs- und Heizkostenabrechnung innerhalb eines Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraums erstellt werden.
Dies kann so lange dauern, weil wir die Abrechnung erst erstellen können, wenn uns sämtliche Rechnungsbelege der beauftragten Dienstleister wie der Stadtwerke oder der Stadtnetz vorliegen.
Selbstverständlich sind wir bemüht, Ihnen Ihre Abrechnung schnellstmöglich zu übersenden.
STADTBAU GMBH BAMBERG
E.T.A.-Hoffmann-Platz 2
96047 Bamberg
Montag – Donnerstag 8:00 Uhr – 12:00 Uhr
Nachmittag jeweils nach Vereinbarung.
Hier finden Sie die nächst gelegenen Parkmöglichkeiten im Umkreis unserer Geschäftsstelle.
Parkplatz am Schillerplatz, Schillerplatz - 2 Gehminuten
Parkhaus Zentrum-Süd, Schützenstraße - 5 Gehminuten
Parkplatz am Amt für Landwirtschaft und Forsten Bamberg, Schillerplatz - 5 Gehminuten
Tiefgarage City-Altstadt, Geyerswörthstrße - 7 Gehminuten
Viele Navigationssysteme finden den E.T.A.-Hoffmann-Platz nicht. Bitte geben Sie hier einfach alternativ den Schillerplatz an.
STADTBAU GMBH BAMBERG · E.T.A.-Hoffmann-Platz 2 · 96047 Bamberg
STADTBAU GMBH BAMBERG
E.T.A.-Hoffmann-Platz 2
96047 Bamberg