Mieten

Willkommen bei Ihrem kommunalen Wohnungsbauunternehmen

STADTBAU BAMBERG

Wir schaffen Raum zum Leben

Im gesamten Stadtgebiet Bambergs bieten wir insgesamt über 4.000 Wohnungen für Menschen an, die sich nach bezahlbarem und lebenswerten Wohnraum sehnen. Unseren Mieterinnen und Mietern bieten wir dabei nicht nur eine moderne Infrastruktur, z.B. schnelles Glasfaser-Internet inklusive TV-Signal in über 3.500 Wohnungen in über 580 Liegenschaften, sondern stehen auch als Ansprechpartner immer zur Verfügung.

Auch als größter Wohnungsanbieter in Bamberg können wir die aktuell hohe Nachfrage nach Mietwohnungen in unserer schönen Stadt selten sofort erfüllen. Über eine Mietbewerbung bei der STADTBAU BAMBERG können Interessenten die notwendigen Schritte einleiten.

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Bitte beachten Sie, dass Sie sich ab sofort nicht mehr aktiv bei uns melden müssen. Sollte eine Wohnung, die Ihren Suchwünschen entspricht, zur Verfügung stehen, erhalten Sie unaufgefordert ein entsprechendes Wohnungsangebot per Mail von uns.

Da wir grundsätzlich Angebote per E-Mail zusenden, sichten Sie bitte regelmäßig Ihre E-Mails als auch Ihren Spam-/Junk-Mail -Ordner.

Bitte beachten Sie, dass die Vergabe von öffentlich gefördertem Wohnraum sowie EOF-gefördertem Wohnraum über die Wohnraumförderung der Stadt Bamberg erfolgt. Bei Interesse an einer derartigen Wohnung wenden Sie sich bitte zunächst an die Wohnraumförderung der Stadt Bamberg wohnraumfoerderung@stadt.bamberg.de.

Sollten sich Daten oder Suchwünsche ändern, senden Sie uns diese bitte unter Angabe Ihrer Registrierungsnummer an mietabteilung@stadtbau-bamberg.de

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Augenblicklich sind nur wenige Wohnungen in unserem Bestand frei. Daher kann es sein, dass wir Ihnen nicht sofort eine Wohnung nach Ihren Wünschen anbieten können. Wenn Sie sich bei uns registriert haben, können wir nach einer Wohnung suchen, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.

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There are currently only a few apartments available in our portfolio. It is therefore possible that we cannot immediately offer you an apartment that meets your requirements. Once you have registered with us, we can look for an apartment that is tailored to your needs.

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ÜBERSICHT MIETWOHNUNGEN IN BAMBERG

Mietobjekte überall in der Stadt

ÜBERSICHT DER LIEGENSCHAFTEN

Klicken Sie auf einen der blauen Punkte, um weitere Infos zu den Mietobjekten an diesem Standort zu erhalten.

STADTBAU BAMBERG

Gartenstadt

Im östlichsten Stadtteil von Bamberg, der Gartenstadt, befindet sich unweit des Naherholungsgebietes Hauptsmoorwald eine gewachsene, "bunte" Mehrfamilienhaussiedlung.

Hier vermietet die STADTBAU unterschiedliche Wohnungsgrößen für Singles und Familien.

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Föhrenhain

In der Föhren- und Hauptsmoorstraße unweit des Kinderhauses der Arbeiterwohlfahrt befinden sich funktional geschnittene 2-5 Zimmer Wohnungen auf dem ehemalligen Konversionsgelände.

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Offiziershäuser

In der ehemaligen amerikanischen Offizierssiedlung am Rande des Stadtteils Bamberg-Ost, bieten hochwertig sanierte Doppelhaushälften Familien ein naturnahes Zuhause.

mehr Infos

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ERBA-Insel

Auf dem ehemaligen ERBA Geländes vermietet die STADTBAU attraktive Studentenappartements direkt am Uni-Campus.

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Gereuth

Die Gereuth ist ein Viertel mit besonderer Prägung: Hier findet sich bezahlbarer Wohnraum in energetisch sanierten Mehrfamilienhäuser aus der Nachkriegszeit und geförderten Neubauten inmitten der grünen Lunge im Bamberger Süden.

Die BasKIDhall, ein Kindergarten und ein Nahversorger befinden sich in unmittelbarer Nähe.

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Bamberg-Ost

Geschosswohnungsbauten aus dem letzten Jahrhundert prägen diesen Teil der Stadt, der verkehrsgünstig sehr gut gelegen ist und eine schnelle Anbindung sowohl zur A 73 als auch zum Bahnhof bietet.

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Quartier an den Stadtmauern im Inselgebiet

Im Auftrag der Sparkasse Bamberg vermieten wir im Herzen des Bamberger Welterbes 46 hochwertige Mietwohnungen und zwei Townhouses als Teil des Quartiers an den Stadtmauern.

STADTBAU BAMBERG

Ulanenpark in der Wunderburg

Im Ulanenpark, im Herzen der beliebten Wunderburg, ist ein neues Stadtviertel für alle Generationen entstanden. Hier vermietet die STADTBAU u.a. Wohnungen in Reihenhausform für Familien.

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Klinikum am Bruderwald

Die funktional geschnittenen Mikroappartements und öffentlich geförderten Kleinwohnungen bieten u.a. den Mitarbeitenden der Sozialstiftung kurze Wege zwischen Arbeit und Freizeit. Das Naherhohlungsgebiet Bruderwald beginnt direkt vor der Haustür.

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Gärtnerstadt, An den Wachsbleichen

Im Herzen des Bamberger Gärtnerviertels vermieten wir Mikroappartements, die nicht nur bei Studenten, Auszubildenden und Pendlern sehr beliebt sind.

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Teufelsgraben

Zwischen Domberg, Jakobsberg und Altenburg liegen die Mehrfamilienhäuser im Teufelsgraben, die zentrumsnah und trotzdem ruhig sind. Diese Gebäude haben wir schon viele Jahre im Bestand und zählen zu den Klassikern des städtischen Wohnungsbaus in Bamberg.

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Bosch Werkssiedlung

Die gemütlichen Häuser für die Arbeiterfamilien der BOSCH AG bilden eine Werkssiedlung, die in Bamberg Kultstatus genießt. Sie zeugen von den städtebaulichen Maßnahmen, die die über 100jährige Geschichte der STADTBAU GMBH BAMBERG prägen.

STADTBAU BAMBERG

Studentenwohnungen am Markusplatz, in der Magazinstraße, Don-Bosco-Straße und an den Wachsbleichen

An verschiedenen zentral gelegenen Orten im Stadtgebiet vermieten wir im Auftrag Studentenwohnungen und kümmern uns mit unserer Expertise um die Belange der jungen Mieterinnen und Mieter.

STADTBAU BAMBERG

Malerviertel – Starkenfeldstraße/Katzheimerstraße ist ein Modellvorhaben des experimentellen Wohnungsbaues und aktuell eines unserer größten Vorhaben.

Dieses Gebiet entwickeln wir zur Zeit in mehreren Schritten im Rahmen des Förderprogrammes „Soziale Stadt”, bei dem der gesamte Wohnungsbestand bis 2045 klimaneutral werden und einen attraktiven Lebensraum bieten soll.

Studenten-
appartments

Informieren Sie sich hier über unsere Angebote an Studentenwohnungen.

Parkplätze

Schluss mit der Parkplatzsuche – bei uns können Sie Tiefgaragen-Stellplätze mieten.

Nachhaltigkeit

Wir nehmen unsere Verantwortung für die Gesellschaft ernst – lesen Sie hier über unser Engagement.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Rund um das Thema Mieten haben wir hier einige oft gestellte Fragen für Sie beantwortet.

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  • Ich möchte meine Wohnung barrierefrei gestalten. Wo kann ich mich informieren?

    Individuelle Beratung zur Barrierefreiheit

    Es gibt viele Möglichkeiten, eine Wohnung barrierefrei zu gestalten. Die Bayerische Architektenkammer hat ein umfassendes Portal mit vielen Antworten und Beispielen bereitgestellt.

    → Zur Beratungsstelle Barrierefreiheit der Bayerischen Architektenkammer

  • Wie kann ich Energie sparen?

    So sparen Sie jetzt Energie

    Nutzen Sie unser neues Informationsportal zum Thema Energiezukunft

    Der Klimawandel ist längst auch bei uns angekommen und wir spüren die Auswirkungen. Gleichzeitig sorgt jedoch der Krieg Russlands gegen die Ukraine für große finanzielle Sorgen.

    Wie Sie gezielt Energie sparen und somit Ihre finanzielle Belastung reduzieren können, erfahren Sie auf dem neuen Informationsportal von Stadt Bamberg, den Stadtwerken Bamberg und der STADTBAU BAMBERG.

    → Hier gelangen Sie zum Informationsportal ENERGIEZUKUNFT BAMBERG

  • Warum darf ich im Gemeinschaftsgarten keine Spielgeräte aufstellen?

    Mobile Spielgeräte können dort aufgestellt werden, wo die Fläche allen Mieter:innen dafür ausdrücklich zur Verfügung steht, wenn diese jeweils nach deren Gebrauch wieder in den Mieterkeller oder in die eigene Wohnung zurückgeräumt werden.

    Der langfristige Aufbau einer Schaukel, eines Planschbeckens, eines Trampolins oder anderer Spielgeräte auf Gemeinschaftsflächen muss die STADTBAU als Vermieterin jedoch untersagen. Denn es gilt der Grundsatz: Private Spielplätze müssen genau so sicher sein wie öffentliche (BGB § 823 (1) – Verkehrssicherungspflicht).

    Das bedeutet, dass alles Zumutbare unternommen werden muss, um einen möglichst gefahrlosen Spielbetrieb zu gewährleisten. Und es muss zu jedem Zeitpunkt eine Aufsicht vor Ort sein, auch wenn die eigenen Kinder gerade nicht draußen spielen. Denn in der Regel werden private Spielgeräte auch von Nachbars- oder Besucherkindern genutzt. Wer einen privaten Spielplatz einrichtet und auch für andere Kinder zulässt, ist zu jeder Zeit für die Sicherheit verantwortlich und kann bei Sach- und Personenschäden nicht nur zivilrechtlich, sondern im schlimmsten Fall auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

  • Zahle ich das Kabelfernsehen über meine Betriebskostenabrechnung?

    Seit der Gesetzesänderung im Telekommunikationsgesetz („TKG-Novelle“) gilt seit dem 1. Juli 2024: Ihr Vermieter darf die Kosten für das Kabelfernsehen nicht mehr über Ihre Betriebskosten abrechnen. Für Mieter:innen der STADTBAU heißt das aber auch: Das Kabel-TV läuft weiter und ist bis zum 31.12.2027 in STADTBAU-Wohnungen vorerst kostenlos.

    Zeitgleich bauen wir die Glasfaseranschlüsse weiter aus. Die Glasfaser, die bisher schon bis in den Keller ging, wird jetzt bis in jede einzelne unserer Wohneinheiten weitergeführt. Um diese verbesserten Internetdienste bereitzustellen, fällt für die Wohneinheiten, deren Anschluss fertig gestellt ist, ab sofort ein Glasfaserbereitstellungsentgelt in Höhe von 5 € pro Monat an. Diese Gebühr wird zusammen mit der Miete abgebucht und ist in Ihrer nächsten Abrechnung bereits berücksichtigt. Geregelt wird dieses Entgelt in §2 Nr. 15 c BetrKV.

  • Was benötige ich für meine Bewerbung um eine Wohnung bei der STADTBAU GMBH BAMBERG?

    Das benötigen Sie für eine Bewerbung um eine Wohnung

    Insbesondere wenn Sie sich für eine öffentlich geförderte Wohnung bei uns bewerben, benötigen wir zur weiteren Bearbeitung Ihrer Wohnungsbewerbung bzw. Prüfung Ihrer Daten persönliche Unterlagen. 

    Diese haben wir auf einer Checkliste für Sie zusammengestellt: 

    Link zu „Checkliste zur Wohnungsbewerbung“


  • Warum bildet sich Schimmel in der Wohnung, wie behandle ich ihn schnell möglichst?

    Fragen zu Vorsorge, Mängelmeldung und -beseitigung:

    Schimmel in der Wohnung vorbeugen

    Damit kein Schimmel in der Mietwohnung entsteht, sollte man immer genügend lüften.  

    Vor allem in den Wintermonaten kann es durch die feuchtwarme Luft innen besonders zu vermehrter Schimmelbildung kommen. 

    Beachten Sie: Ein gekipptes Fenster kann die Schimmelbildung fördern! 

    Informationen der STADTBAU GMBH BAMBERG zum richtigen Heizen und Lüften

    Informationen der Verbraucherzentrale zum Thema Schimmel in der Wohnung


  • Was passiert, nachdem ich meine Wohnungsbewerbung bei der STADTBAU GMBH BAMBERG abgegeben habe?

    Wir bearbeiten Ihre Wohnungsbewerbung

    Wir versuchen, Ihrer Anfrage so schnell wie möglich nachzukommen. Wie schnell wir Ihnen jedoch ein Angebot unterbreiten können, hängt u.a. von der Verfügbarkeit der angefragten Wohnungsgröße, der Ausstattung und der Lage ab. 

    Bitte beachten Sie, dass Sie sich ab sofort nicht mehr aktiv bei uns melden müssen. Sollte eine Wohnung, die Ihren Suchwünschen entspricht, zur Verfügung stehen, erhalten Sie unaufgefordert ein entsprechendes Wohnungsangebot per Mail von uns.

    Da wir grundsätzlich Angebote per E-Mail zusenden, sichten Sie bitte regelmäßig Ihre E-Mails als auch Ihren Spam-/Junk-Mail -Ordner.

  • Was ist ein SEPA-Lastschriftmandat und welche Vorteile ergeben sich für mich?

    Fragen zu Miete, Kündigung und Betriebskostenabrechnung:

    Das SEPA-Lastschriftmandat und seine Vorteile

    Erteilen Sie der STADTBAU GMBH BAMBERG ein SEPA-Lastschriftmandat, ziehen wir die fällige Miete monatlich von Ihrem Konto ein. So müssen Sie bei Anpassungen der Miete, z. B. nach einer Betriebskostenabrechnung, nicht extra eine Änderung des zu zahlenden Betrages veranlassen.

    SEPA-Lastschriftmandat herunterladen


  • Wie funktioniert die richtige Mülltrennung?

    Fragen zum Zusammenleben:

    Richtig Müll trennen – so geht's

    Mülltrennung ist gar nicht so kompliziert. 

    Man unterscheidet fünf Kategorien und für jede Abfallsorte stehen eigene Sammelbehälter bereit: 

    • Gelber Sack: Leichtverpackungen (LVP) aus Kunststoff, Alu, Weißblech oder Verbundmaterialien wie Getränkekartons 
    • Blaue Tonne: Papier/Pappe/Karton 
    • Graue Tonne: Restmüll 
    • Braune Tonne (=Biotonne): Gemüse- und Obstabfälle, Kaffeefilter, Teebeutel Glascontainer: Leere Flaschen und Schraubgläser, Behälterglas (also keine Trinkgläser, kein Flachglas)

    Wir haben für Sie eine ausführliche Information zur Mülltrennung als PDF:

    Ausführliche Informationen zur Mülltrennung

  • Ich möchte einen Stellplatz für mein Auto anmieten, wo erhalte ich hierfür Informationen?

    Fragen zu Miete, Kündigung und Betriebskostenabrechnung:

    Stellplätze mieten für Ihr Auto oder Motorrad

    Auf unserer Internetseite erhalten Sie Informationen zu Stellplätzen in unseren Tiefgaragen

    Für einige Stellplätze existieren Wartelisten. Mit einem Formular können Sie sich für einen Stellplatz bewerben.

    Beim Bau unserer Häuser und Wohnanlagen wurden nach Möglichkeit genügend Abstellplätze für Kraftfahrzeuge eingeplant. Mit der wachsenden Zahl an Fahrzeugen pro Wohneinheit kann es hier aber zu Platzmangel kommen, weshalb manche Mieter leider auf öffentliche Parkmöglichkeiten ausweichen müssen. 

    Wenn die Nachfrage nach Parkplätzen in unseren Wohnanlagen das Angebot übersteigt, erfolgt die Vergabe in der Reihenfolge der eingegangenen Anfragen. Bitte setzen Sie sich bei Bedarf frühzeitig mit uns in Verbindung, damit wir Sie entsprechend vormerken können.

  • Was muss ich tun, wenn mein Mitbewohner:in aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen möchte?

    Fragen zu Miete, Kündigung und Betriebskostenabrechnung:

    Auszug eines Mitbewohners oder Mitbewohnerin

    Wenn nur Sie den Mietvertrag unterschrieben haben, informieren Sie uns lediglich darüber, dass Ihr Mitbewohner:in ausgezogen ist, damit wir die Daten löschen können. 

    Wenn jedoch beide den Mietvertrag unterschrieben haben, kann das Mietverhältnis nur von beiden Mietern gekündigt werden. 

    Wir bieten unseren Kunden gerne an, den Mietvertrag an die geänderte Lebenssituation in Form einer Teilkündigung anzupassen. 

    Voraussetzungen für eine Teilkündigung sind: 

  • Was kann ich tun, wenn ein Nachbar:in oder Hausmitbewohner:in sich falsch verhält

    Fragen zum Zusammenleben:

    Lärm und andere Verstöße gegen die Hausordnung

    Laute Musik, bellende Hunde, schreiende Kinder – in Mehrfamilienhäusern ist es selten ruhig. 

    Und auch sonst entstehen im Zusammenleben in einem Mietshaus immer wieder Situationen, über die man sich als Mieter:in ärgert. Die Haustür steht immer wieder offen, ein Fahrrad blockiert den Flur, die Hausordnung wird von den Nachbarn vernachlässig.

    Um das Miteinander im Haus zu regeln, gibt es die Hausordnung.

    Wenn ein Nachbar innerhalb der Ruhezeiten zu laut ist, haben Sie die Möglichkeit, ein Lärmprotokoll zu führen.

    Ansonsten gilt immer: Bitte sprechen Sie Ihre Nachbarn einfach einmal an, wenn Sie etwas stört. Ein Gespräch kann oft schon einige Probleme lösen.

  • Ab wann muss ich eine Person als Mitbewohner:in anmelden?

    Fragen zum Zusammenleben:

    Mitbewohner:in anmelden

    Wenn diese Person länger als sechs Wochen am Stück in der Mietwohnung lebt, teilen Sie uns bitte mit, ob diese auch in Zukunft mit Ihnen wohnen möchte. 

    In diesem Fall gilt das nicht mehr als Besuch und ist der STADTBAU GMBH BAMBERG mitzuteilen. 

    Unsere Mietabteilung kümmert sich gerne um Ihr Anliegen und klärt mit Ihnen das weitere Vorgehen. 

    Telefon: +49 951 98001-85 

    E-Mail: mietabteilung@stadtbau-bamberg.de 


  • Auf welches Konto wird die Miete überwiesen?

    Fragen zu Miete, Kündigung und Betriebskostenabrechnung:

    Ihr eigenes Mietkonto bei der STADTBAU GMBH BAMBERG

    Jeder Mieter:in hat bei uns ein eigenes Mietenkonto, dieses besteht bei der Aareal Bank AG. Sie finden die richtige Bankverbindung auf der ersten Seite Ihres Mietvertrags. 

    Falls Sie sich unsicher sind, können Sie sich gerne bei uns erkundigen. → Kontakt zu unserer Mietabteilung

  • Wie gehe ich vor, wenn in meiner Wohnung etwas kaputt ist?

    Fragen zu Vorsorge, Mängelmeldung und -beseitigung:

    Schäden in der Wohnung melden

    Zunächst kontaktieren Sie den für Ihre Wohnung zuständigen Hausverwalter und vereinbaren mit ihm einen Termin. Seine Kontaktdaten stehen in Ihrem Mietvertrag. Zusätzlich finden Sie seine Telefonnummer auf einem Aushang im Hausflur.

  • Wer kann sich für Wohnungen der STADTBAU GMBH BAMBERG bewerben?

    Bewerben bei der STADTBAU GMBH BAMBERG für eine Wohnung

    Grundsätzlich kann sich jede/r für unsere Wohnungen bewerben.

    Wenn Sie eine preisgebundene, öffentlich geförderte Wohnung mieten wollen, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein. Solche Wohnungen sind jedoch nur ein Teil des Angebotes der STADTBAU GMBH BAMBERG.

     → Wo erhalte ich den Wohnungsberechtigungsschein 

    Wohnungsbewerbung – hier können Sie sich für eine Wohnung bewerben

  • Was mache ich bei einem Stromausfall in meiner Wohnung?

    Fragen zu Vorsorge, Mängelmeldung und -beseitigung:

    Richtiges Verhalten bei einem Stromausfall

    Als erstes gilt: Ein Stromausfall ist KEIN Notfall, melden Sie diesen daher auch NICHT unter den Notfallnummern für Feuerwehr, Rettung oder Polizei. 

    Am besten bewahren Sie bereits vor dem Ernstfall Taschenlampe an einem leicht zugänglichen Ort auf, damit Sie nachts für eine Notbeleuchtung sorgen können. 

    Verschaffen Sie sich einen Überblick über den Umfang des Stromausfalls: Ist der Strom nur bei Ihnen in der Wohnung oder im Haus ausgefallen? 

    Überprüfen Sie den Sicherungskasten und fragen Sie die Nachbarn. Ein Blick aus dem Fenster zeigt vielleicht, ob die Stromstörung großflächiger ist. 

    Schalten Sie alle Elektrogeräte aus, die eine Gefahr darstellen könnten, wenn der Strom wieder kommt, z. B. Herdplatten, Werkzeuge, Mixer, Bügeleisen. Auch empfindliche Geräte (Fernseher, PC) sollten abgeschaltet werden, da es beim Wiederherstellen der Stromversorgung zu Spannungsspitzen kommen kann, die diese Geräte unter Umständen beschädigen könnten. 

    Lassen Sie Kühlschrank und Gefriertruhe möglichst geschlossen. Bei den meisten Geräten ist auch ein mehrstündiger Stromausfall kein Problem, wenn sie geschlossen bleiben. 

    Wenn Sie einen großflächigeren Stromausfall feststellen, dann benutzen Sie ein batteriebetriebenes Radio (oder alternativ das Autoradio), um eventuell weitere Informationen über die Art und Dauer der Störung zu erhalten. 

    Wenn Sie ein Smartphone besitzen und dessen Akku noch voll ist, dann können Sie die Störungs-Website der Stadtwerke Bamberg aufrufen, die Sie gespeichert haben sollten. Falls Sie Hinweise geben können, um die Fehlerstelle zu orten oder sonstige zweckdienliche Informationen zur Störung besitzen, dann rufen Sie die Hotline der Stadtwerke an.

    Störungswebsite der Stadtwerke Bamberg

    →Hotline der Stadtwerke Bamberg: +49-951-774900

  • Was mache ich, wenn mein Fernseher nicht mehr funktioniert?

    Fragen zu Vorsorge, Mängelmeldung und -beseitigung:

    Störungen beim Fernsehempfang

    Bitte überprüfen Sie, ob die Störung von Ihrem Fernsehgerät oder den Verbindungskabeln hervorgeht. 

    Empfehlenswert ist sicherlich auch, bei den Nachbarn nachzufragen, denn eine Störung vom Kabelfernsehen betrifft diese meist mit. 

    Auf der Internetseite www.stadtwerke-bamberg.de/internet/service finden Sie weitere Hilfe. Die Störung kann rund um die Uhr unter der Telefonnummer 0951 77-1180 (baMbit Service der Stadtwerke Bamberg) gemeldet werden.


  • Ich möchte gerne ein Haustier anschaffen. Brauche ich eine Erlaubnis?

    Fragen zum Zusammenleben:

    Haustiere in Ihrer Wohnung

    Grundsätzlich bedarf das Halten von Kleintieren, von denen üblicherweise keine Störungen oder Schädigungen der Mietsache ausgehen, keiner Zustimmung des Vermieters. 

    Möchten Sie sich eine Wohnungskatze anschaffen, müssen Sie einen formlosen Antrag zur Katzenhaltung stellen. 

    Bei der Anschaffung eines Hundes bzw. Hundehaltung: Die Unterschrift aller Parteien im Haus ist notwendig. Im Stadtgebiet von Bamberg sind keine Kampfhunde erlaubt.

    Insbesondere für die Haltung von Hunden und Katzen gehen Sie besser auf Nummer sicher und erkundigen Sie sich bei uns.

    Telefon: +49 951 98001-85 

    E-Mail: mietabteilung@stadtbau-bamberg.de

  • Wer muss die Verstopfung der Küchenleitung zahlen?

    Fragen zu Vorsorge, Mängelmeldung und -beseitigung:

    Kosten für Reparaturen

    Wie bei anderen Schäden in Ihrer Wohnung kontaktieren Sie bei Verstopfungen, die Sie nicht selbst beheben können, zunächst den Hausverwalter. 

    Dieser wird mit Ihnen einen Termin vereinbaren, um den Schaden zu begutachten und dann gegebenenfalls eine externe Firma beauftragen. 

    Beachten Sie bitte: Für Reparaturen, die im Rahmen der üblichen Abnutzung anfallen, ist die STADTBAU GMBH BAMBERG als Vermieterin zuständig. Schäden, z. B. aufgrund von Unachtsamkeit, hat dagegen der Mieter zu vertreten, und auf seine Kosten zu beseitigen.


  • Wie verhalte ich mich bei einem Wasserschaden oder Rohrbruch?

    Fragen zu Vorsorge, Mängelmeldung und -beseitigung:

    Wasserschaden in Ihrer Wohnung

    Bei einem Schadensfall in Ihrer Wohnung kontaktieren Sie bitte den für Ihre Wohnanlage zuständigen Hausverwalter. 

    Zusätzlich finden Sie im Treppenhaus einen Aushang mit wichtigen Telefonnummern. Hier finden sie auch die Notfallnummern der Stadtwerke Bamberg.

  • Wie sichere ich meine Wohnung gegen Einbruch?

    Fragen zu Vorsorge, Mängelmeldung und -beseitigung:

    Das richtige sicherheitsbewusste Verhalten kostet kein Geld 

    • Wenn Sie Ihr Haus verlassen – auch nur für kurze Zeit – schließen Sie unbedingt Ihre Haustür ab! 
    • Verschließen Sie immer Fenster, Balkon- und Terrassentüren. Denken Sie daran: Gekippte Fenster sind offene Fenster! 
    • Verstecken Sie Ihren Schlüssel niemals draußen. Einbrecher finden jedes Versteck! 
    • Wenn Sie Ihren Schlüssel verlieren, wechseln Sie den Schließzylinder aus! 
    • Achten Sie auf Fremde in Ihrer Wohnanlage oder auf dem Nachbargrundstück! 
    • Informieren Sie bei verdächtigen Beobachtungen sofort die Polizei! 
    • Geben Sie keine Hinweise auf Ihre Abwesenheit bspw. in sozialen Netzwerken oder auf Ihrem Anrufbeantworter!


    Tipps zur Einbruchsicherung Ihres Zuhauses erhalten Sie auch unter www.k-einbruch.de, der Webseite der Einbruchschutzkampagne K-EINBRUCH.

  • Darf ich eine Parabolantenne/Markise/Balkonverkleidung anbringen?

    Fragen zu Vorsorge, Mängelmeldung und -beseitigung:

    Anbauten an Balkon und Terrasse

    Bei Plänen zu fest installierten Anbauten auf Terrasse oder Balkon wie Sonnenmarkisen, Balkonverkleidungen oder Parabolantennen benötigen Sie die Zustimmung der STADTBAU GMBH BAMBERG. 

    Auch die Totalverhüllung des Balkons mit Vorhängen benötigt die Zustimmung des Vermieters.

    Daher setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit uns in Verbindung und schildern Sie uns Ihr Vorhaben schriftlich. Unsere MitarbeiterInnen werden dann prüfen, ob solche Einbauten für Ihre Wohnung möglich sind.

    E-Mail: mietabteilung@stadtbau-bamberg.de

    Per Post:

    STADTBAU GMBH BAMBERG

    E.T.A.-Hoffmann-Platz 2

    96047 Bamberg

  • Wie heize oder lüfte ich richtig?

    Fragen zu Vorsorge, Mängelmeldung und -beseitigung:

    Frische Luft in der Wohnung

    Nur Stoßlüften bringt optimale Ergebnisse beim Lüften. 

    Öffnen Sie dazu die Fenster für einige Minuten vollständig. Wenige Minuten reichen aus, um die Raumluft komplett zu tauschen und wieder frische Luft im Raum zu haben.

    Mit einem Durchzug erreichen Sie eine noch bessere Wirkung. Achten Sie aber darauf, dass Türen und Fenster aufgrund des starken Luftzugs nicht zuschlagen.

    Das Kippen der Fenster ist zu vermeiden! Diese Stellung hat kaum Wirkung zum Lüften. So wird nur wertvolle Heizenergie verschwendet.

    Richtig Heizen

    Für die verschiedenen Räume in einer Wohnung gelten verschiedene Temperatur-Richtwerte:

    • Wohn- und Schlafräume + 20° C
    • Bäder + 21 - 23° C
    • Küche + 18° C
    • Schlafzimmer nachts + 14° C

    Heizungsventile und Heizkörper sollten immer frei bleiben. Sitzmöbel oder andere Gegenstände können die Temperaturregelung stören und wertvolle Wärme nach draußen lenken. 

  • Darf ich auf dem Balkon grillen?

    Fragen zum Zusammenleben:

    Grillen auf dem Balkon und in den Grünanlagen

    Grillen ist grundsätzlich erlaubt, wenn Sie hierfür einen Elektrogrill verwenden. Das Grillen mit Gas- oder Holzkohlegrill ist nicht erlaubt. 

    Grillfeiern sind für die Beteiligten ein Riesenspaß, nicht aber für diejenigen, die nicht daran teilnehmen wollen. Daher ist das Grillen in unseren Grünanlagen nicht gestattet.

  • Wie ist die Hausreinigung geregelt?

    Fragen zum Zusammenleben:

    Hausordnung und Reinigung

    Ob Sie sich mit den anderen Bewohnern im Haus die Hausordnung teilen oder ein externer Reinigungsdienst tätig ist, steht in Ihrem Mietvertrag.

    Die Hausordnung können Sie hier herunterladen:

    Hausordnung der STADTBAU GMBH BAMBERG

  • Was mache ich mit meinem Sperrmüll?

    Fragen zum Zusammenleben:

    Sperrmüll und Elektroschrott

    Mit der Einführung des neuen Sperrmüllkonzeptes der Stadt Bamberg haben die Bürger zwei Mal jährlich die Möglichkeit, Sperrmüll sowie Elektro- und Elektronik-Altgeräte zu entsorgen. 

    Die Abfuhr ist bereits in den allgemeinen Müllgebühren enthalten und somit für Sie kostenfrei. 

    Bitte melden Sie sich mit genauen Angaben der zu entsorgenden Gegenstände beim Entsorgungs- und Baubetrieb der Stadt (BSB) an:

    Zur Online-Anmeldung Sperrmüll

  • Wo kann ich Fahrrad und Kinderwagen abstellen?

    Fragen zum Zusammenleben:

    Abstellmöglichkeiten für Fahrrad und Kinderwagen

    Bitte stellen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit Fahrrad und Kinderwagen nicht einfach irgendwo im Treppenhaus oder Hof ab. Das gleiche gilt für Schuhschränke vor der Wohnungstüre. 

    Die Fluchtwege müssen frei sein und sind im Ernstfall, zum Beispiel bei einem Brand, lebensrettend. 

    Nutzen Sie hierfür bitte die angemieteten Räumlichkeiten wie Keller- und/oder Dachbodenabteil.

  • Ich möchte meine Wohnung kündigen, was ist zu tun?

    Fragen zu Miete, Kündigung und Betriebskostenabrechnung:

    Kündigung Ihrer Wohnung

    Senden Sie uns Ihr Kündigungsschreiben per Post zu. Die Übermittlung der Kündigung per E-Mail ist wegen der hohen Missbrauchsgefahr nicht rechtsgültig. Auch eine mündliche Ankündigung ist nicht ausreichend. 

    Das Kündigungsschreiben muss die Unterschrift aller Vertragsparteien enthalten, die den Mietvertrag als Mieter unterschrieben haben. 

    Teilen Sie uns auch den gewünschten Kündigungstermin und Ihre neue Anschrift sowie alle Telefonnummern, unter denen wir Sie erreichen können, mit. 

    Soweit im Mietvertrag keine andere Regelung vereinbart wurde, gilt generell die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende. Geht die Kündigung innerhalb der ersten drei Werktage ein, zählt der Monat zur Kündigungsfrist. Eine längere Kündigungsfrist ist auf Mieterwunsch möglich. 

    Achtung: Auch im Todesfall eines Mieters sind Kündigungsfristen einzuhalten. Gibt es im Mietvertrag auch hier keine andere Regelung, gilt die gesetzliche Frist von drei Monaten.

    Kündigung als PDF herunterladen

  • Muss ich eine Rundfunkgebühr bezahlen?

    Fragen zu Miete, Kündigung und Betriebskostenabrechnung:

    Rundfunkbeitrag

    Für jede Wohnung wird ein Rundfunkbeitrag in Höhe 18,36 € im Monat fällig. 

    Bitte melden Sie sich beim Einzug in die Wohnung beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio www.rundfunkbeitrag.de an. 

    Wohnen mehrere Personen zusammen, zahlt nur eine Person den Beitrag. Für Zweit- bzw. Nebenwohnungen muss keine Rundfunkgebühr entrichtet werden. Für die Befreiung steht auf der Internetseite ein entsprechendes Formular bereit. Dieses können Sie sich auch zuschicken lassen. 

    Neben dem Formular benötigen Sie eine Meldebescheinigung, aus der sich die Anmeldung der Hauptwohnung und der Nebenwohnungen sowie das jeweilige Einzugsdatum erschließt.


  • Wann erhalte ich meine Kaution zurück?

    Fragen zu Miete, Kündigung und Betriebskostenabrechnung:

    Kautionsabrechnung

    Ihre Kautionsabrechnung erhalten Sie innerhalb von sechs Monaten nach ordnungsgemäßer Rückgabe Ihrer Wohnung an uns. 

    Sollte sich aus Ihrer letzten Betriebs- und Heizkostenabrechnung eine Nachforderung ergeben haben, so behalten wir gemäß dem Urteil des BGH vom 18.01.2006 - VIII ZR 71/05 (LG Berlin) einen angemessenen Anteil Ihrer Kaution ein. 

    Die Verrechnung erfolgt dann im Rahmen der noch fälligen Betriebs- und Heizkostenabrechnung. 

    Bitte denken Sie deshalb immer daran uns Ihre aktuelle Adresse mitzuteilen.


  • Kann ich die Betriebskosten von der Steuer absetzen?

    Fragen zu Miete, Kündigung und Betriebskostenabrechnung:

    Steuerliche Berücksichtigung der Betriebskosten

    Ein Teil der Ausgaben für Ihre Wohnung werden vom Finanzamt als haushaltsnahe Dienstleistungen bzw. Handwerkerleistungen anerkannt.

    Geltend gemacht werden können zum Beispiel die Kosten für den Hausmeister, die Gartenpflege, die Hausreinigung oder den Winterdienst. Auch die Aufwendungen für Wartungsarbeiten am Aufzug, an Heiz- und Warmwassergeräten, Elektroanlagen, Feuerlöschern, Kosten für den Schornsteinfeger oder die Dachrinnenreinigung können Ihre Steuerschuld verringern. 

    Steuerliche Berücksichtigung finden 20 % der Arbeitskosten. Materialkosten sind jedoch ausgeschlossen.

    Muss ein Mieter beispielsweise laut Betriebskostenabrechnung 100 € Hausmeisterkosten zahlen, wird seine Steuerschuld um 20 € reduziert. Waren in den 100 € Hausmeisterkosten 10 € Materialkosten enthalten, können nur 18 € (20 % von 90 €) geltend gemacht werden. 

    Alle absetzbaren Kosten aus der Betriebskostenabrechnung führen wir für Sie in der Abrechnung gemäß § 35a EStG gesondert auf. So können Sie die jährliche Abrechnung einfach als Beleg Ihrer Steuererklärung beilegen.

  • Wann kommt meine Betriebskostenabrechnung?

    Fragen zu Miete, Kündigung und Betriebskostenabrechnung:

    Die Betriebskostenabrechnung

    Nach den gesetzlichen Regelungen muss die Betriebs- und Heizkostenabrechnung innerhalb eines Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraums erstellt werden. 

    Dies kann so lange dauern, weil wir die Abrechnung erst erstellen können, wenn uns sämtliche Rechnungsbelege der beauftragten Dienstleister wie der Stadtwerke oder der Stadtnetz vorliegen. 

    Selbstverständlich sind wir bemüht, Ihnen Ihre Abrechnung schnellstmöglich zu übersenden.

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Silke Gottwald

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WEG-Kontaktformular

Nicole Lindner

Gepr. Immobilienfachwirtin (IHK)

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